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   SG Stade, 21.03.2012 - S 19 SO 27/10   

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https://dejure.org/2012,35798
SG Stade, 21.03.2012 - S 19 SO 27/10 (https://dejure.org/2012,35798)
SG Stade, Entscheidung vom 21.03.2012 - S 19 SO 27/10 (https://dejure.org/2012,35798)
SG Stade, Entscheidung vom 21. März 2012 - S 19 SO 27/10 (https://dejure.org/2012,35798)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 1/97

    Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers, Spontanberatung

    Auszug aus SG Stade, 21.03.2012 - S 19 SO 27/10
    Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle sozialrechtlichen Fragen, die für den einzelnen zur Beurteilung seiner Rechte und Pflichten von Bedeutung sind oder künftig Bedeutung erlangen können (BT-Drs 7/868, 25) Dementsprechend ist im Rahmen eines Leistungsbegehrens auf klar zutage liegende Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die jeder verständige Leistungsberechtigte mutmaßlich nutzen würde (vgl dazu: BSG, Urteil vom 17. Dezember 1980, Az: 12 RK 68/79 ; BSG, Urteil vom 9. Dezember 1997, Az: 8 RKn 1/97 - NZS 1998, 434, 435 f); Hiervon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn wie vorliegend Rechte vom Leistungsberechtigten nur deshalb nicht geltend gemacht werden, weil er die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht kennt.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus SG Stade, 21.03.2012 - S 19 SO 27/10
    Der Grundsatz "keine Hilfe für die Vergangenheit" hat im Sozialhilferecht allerdings keine absolute Geltung (s. dazu: Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 16. September 2009, Az: B 8 SO 16/08 R - juris).
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 68/79
    Auszug aus SG Stade, 21.03.2012 - S 19 SO 27/10
    Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle sozialrechtlichen Fragen, die für den einzelnen zur Beurteilung seiner Rechte und Pflichten von Bedeutung sind oder künftig Bedeutung erlangen können (BT-Drs 7/868, 25) Dementsprechend ist im Rahmen eines Leistungsbegehrens auf klar zutage liegende Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die jeder verständige Leistungsberechtigte mutmaßlich nutzen würde (vgl dazu: BSG, Urteil vom 17. Dezember 1980, Az: 12 RK 68/79 ; BSG, Urteil vom 9. Dezember 1997, Az: 8 RKn 1/97 - NZS 1998, 434, 435 f); Hiervon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn wie vorliegend Rechte vom Leistungsberechtigten nur deshalb nicht geltend gemacht werden, weil er die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht kennt.
  • LSG Sachsen, 18.05.2022 - L 8 AY 4/21
    In solchen Fällen sind Leistungsberechtigte finanziell so zu stellen, als wäre der Bedarf erkannt bzw. bei ordnungsgemäßer Beratung rechtzeitig geltend gemacht worden (Hohm in: Schellhorn/Hohm/Scheider/Legros, SGB XII, 20. Aufl. 2020, § 18 Rn. 7.1; SG Stade, Urteil vom 21. März 2012 - S 19 SO 27/10 - juris Rn. 15).
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