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SG Stade, 21.03.2012 - S 19 SO 27/10 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 14 SGB 1; § 15 SGB 1; § 54 SGB 12; § 53 SGB 12; § 18 SGB 12; § 22 Nr 1 EinglHVO
Autismustherapie; Begleitperson; Beratungspflicht; Eingliederungshilfe; Fahrtkosten; Hilfe für die Vergangenheit; Sozialhilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 1/97
Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers, Spontanberatung
Auszug aus SG Stade, 21.03.2012 - S 19 SO 27/10
Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle sozialrechtlichen Fragen, die für den einzelnen zur Beurteilung seiner Rechte und Pflichten von Bedeutung sind oder künftig Bedeutung erlangen können (BT-Drs 7/868, 25) Dementsprechend ist im Rahmen eines Leistungsbegehrens auf klar zutage liegende Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die jeder verständige Leistungsberechtigte mutmaßlich nutzen würde (vgl dazu: BSG, Urteil vom 17. Dezember 1980, Az: 12 RK 68/79 ; BSG, Urteil vom 9. Dezember 1997, Az: 8 RKn 1/97 - NZS 1998, 434, 435 f); Hiervon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn wie vorliegend Rechte vom Leistungsberechtigten nur deshalb nicht geltend gemacht werden, weil er die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht kennt. - BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X - …
Auszug aus SG Stade, 21.03.2012 - S 19 SO 27/10
Der Grundsatz "keine Hilfe für die Vergangenheit" hat im Sozialhilferecht allerdings keine absolute Geltung (s. dazu: Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 16. September 2009, Az: B 8 SO 16/08 R - juris). - BSG, 17.12.1980 - 12 RK 68/79
Auszug aus SG Stade, 21.03.2012 - S 19 SO 27/10
Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle sozialrechtlichen Fragen, die für den einzelnen zur Beurteilung seiner Rechte und Pflichten von Bedeutung sind oder künftig Bedeutung erlangen können (BT-Drs 7/868, 25) Dementsprechend ist im Rahmen eines Leistungsbegehrens auf klar zutage liegende Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die jeder verständige Leistungsberechtigte mutmaßlich nutzen würde (vgl dazu: BSG, Urteil vom 17. Dezember 1980, Az: 12 RK 68/79 ; BSG, Urteil vom 9. Dezember 1997, Az: 8 RKn 1/97 - NZS 1998, 434, 435 f); Hiervon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn wie vorliegend Rechte vom Leistungsberechtigten nur deshalb nicht geltend gemacht werden, weil er die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht kennt.
- LSG Sachsen, 18.05.2022 - L 8 AY 4/21 In solchen Fällen sind Leistungsberechtigte finanziell so zu stellen, als wäre der Bedarf erkannt bzw. bei ordnungsgemäßer Beratung rechtzeitig geltend gemacht worden (…Hohm in: Schellhorn/Hohm/Scheider/Legros, SGB XII, 20. Aufl. 2020, § 18 Rn. 7.1; SG Stade, Urteil vom 21. März 2012 - S 19 SO 27/10 - juris Rn. 15).